Zwei wichtige Grundsätze in Bezug auf Urlaubswünsche der Beschäftigten sollten Sie als Führungskraft unbedingt kennen.
1. Grundsatz: Urlaub wird gewährt
Den ersten Punkt kann man gar nicht oft genug betonen. Urlaub wird nicht von Mitarbeitenden genommen, sondern vom Arbeitgeber gewährt. Das heißt, es sollte allen klar sein, dass vor der Urlaubsnahme gewünschte Urlaubszeiten beantragt – und vor allem genehmigt – werden müssen.
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