Was das Gesetz von Ihnen fordert
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in den §§ 5,6 unter anderem vor, dass Sie als Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung auch psychische Arbeitsbelastungen ermitteln, beurteilen und gegebenenfalls minimieren müssen. Diese gesetzlich geforderte Gefährdungs- und Stressprävention lohnt sich für Sie. Durch eine optimale Prävention verhindern Sie lange und teure Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter. Dies kann in den folgenden 4 Schritten erfolgen.
