Einvernehmliche Lösung – der beste Weg
Eines gleich vorweg: Grundsätzlich dürfen Sie als Arbeitgeber eine Kürzung der Vergütung Ihrer Mitarbeiter nicht einfach umsetzen. Aber: Eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages Ihres Mitarbeiters ist der einfachste und rechtssicherste Weg zur Kürzung der Vergütung. Was so einfach und überzeugend klingt, ist aber in der Praxis nicht leicht umsetzbar, denn wer verzichtet schon freiwillig auf seine Vergütung? Damit sich Ihr Mitarbeiter auf eine solche Kürzung seiner monatlichen Vergütung einlässt, müssen Sie schon überzeugende Argumente haben. Halten Sie diese einvernehmliche Lohnkürzung unbedingt schriftlich fest, etwa so:
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