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Wie Sie die Urlaubsdauer grundsätzlich ermitteln

Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters besteht nicht sofort ab Beginn seiner Beschäftigung. Seinen vollen Anspruch erwirbt ein Mitarbeiter erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Beschäftigte, die diese Wartezeit nicht erfüllen, haben aber Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Bei der Berechnung von Urlaub gilt nach § 5 BUrlG Folgendes:

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