Wie Sie die Rückzahlung rechtzeitig sichern, wenn Sie Beiträge zu Unrecht abgeführt haben
Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge? Das gibt es in vielen Unternehmen. Zu einer Überzahlung kommt es z. B. dann, wenn Sie irrtümlich von der Beitragspflicht eines Entgeltbestandteils ausgegangen sind. Haben Sie zu viele Beiträge abgeführt, ist das zunächst kein Problem. Die Überzahlungen werden Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter erstattet. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern und rechtzeitig verrechnen oder einen Antrag stellen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen und in welchen Fällen Sie vor dem 31.12.2026 tätig werden sollten.
Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihrem Unternehmen sowie dem betreffenden Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge, wenn diese „zu Unrecht“ gezahlt wurden. Das kann insbesondere bei den folgenden Konstellationen geschehen:
1. Irrtum über die Versicherungspflicht
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