Wie Sie die Lohnsteuer für Studenten rechtssicher abwickeln und abführen
Studenten, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, werden wie alle anderen Arbeitnehmer regulär besteuert. Sie müssen für Studenten – je nach gültigem Lohnzahlungszeitraum – die Lohnsteuer ermitteln. Übersteigt der Jahresverdienst der Mitarbeiter den Grundfreibetrag nicht, erhalten die Studenten die bezahlte Steuer im Rahmen ihrer Einkommenssteuerveranlagung in voller Höhe zurück. Sie dürfen deshalb allerdings nicht vom Lohnsteuerabzug absehen und auf die Erhebung der ELStAM (der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) verzichten. Machen Sie den studentischen Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er einen Antrag auf die Veranlagung stellen muss.