- Arbeitsbefähigung (Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Erfahrungen)
- Leistungsbereitschaft (Arbeitswille, Motivation, Eigeninitiative)
- Arbeitsweise (etwa Sorgfalt, Selbstständigkeit, Loyalität)
- Arbeitsergebnis (Tempo, Qualität, Verhandlungsgeschick)
- besonders zu erwähnende Erfolge (etwa Erfindungen oder Krisenmanagement)
So benoten Sie die Gesamtleistung
Zum Abschluss der Leistungsbeurteilung können Sie die Leistung Ihres Arbeitnehmers zusammenfassend durch die sog. Zufriedenheitsformel bewerten. Hierbei haben sich nachfolgende Formulierungen etabliert, die Sie zur Notenvergabe verwenden können.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung
