Schritt 1: Prüfen Sie, ob Kündigungsschutz für den Mitarbeiter besteht
Wenn Sie einem oder mehreren Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen müssen, ist im 1. Schritt zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) überhaupt Anwendung findet. Dafür ist gemäß § 1 Absatz 1 KSchG zum einen erforderlich, dass
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