Handeln bei Streitigkeiten

Wie Sie den Schlichtungsausschuss nutzen und die Ausbildung in ruhige Fahrwasser bringen

Wenn ein Azubi Probleme macht, müssen Sie manchmal arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen. Dann sollten Sie Ihr Ass im Ärmel ausspielen: den sogenannten Schlichtungsausschuss. In den meisten Fällen kann er einen möglicherweise eskalierenden Streit vor dem Arbeitsgericht noch abwenden. Die Kammer als die zuständige Stelle richtet ihn ein. Welche Aufgaben hat der Schlichtungsausschuss? Wie profitieren Sie davon und welche Ergebnisse dürfen Sie erwarten?
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Martin Glania

06.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Aus meiner Sicht ist das eine wunderbare Sache: Vor einem aufwendigen, teuren und konfliktreichen Arbeitsgerichtsverfahren steht der Schlichtungsausschuss. Zumindest ist das in den meisten Fällen so. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer Kammer nach, ob sie einen Schlichtungsausschuss eingerichtet hat – in der Regel ist das der Fall. Erkundigen Sie sich zudem, ob der Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten in allen Berufen, in denen Sie ausbilden, zuständig ist.

Tipp

Handelt es sich bei dem Streit aus Ihrer Sicht nur um eine Kleinigkeit, die Sie aber geklärt haben wollen, brauchen Sie den Schlichtungsausschuss oft gar nicht. Setzen Sie sich vorher mit dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater zusammen, ggf. zusammen mit Ihrem Auszubildenden. Möglicherweise lässt sich die Angelegenheit unkompliziert klären.

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