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Wie Sie den geldwerten Vorteil pauschal ermitteln, wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzt

Wenn Sie den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nach der 1-%-Methode berechnen, sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch nicht abgegolten. Diese müssen Sie ebenfalls pauschal, aber nach anderen Regeln berechnen.

Britta Schwalm

29.07.2024 · 3 Min Lesezeit

Nutzt der Mitarbeiter den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Dann setzen Sie den geldwerten Vorteil bei Anwendung der 1-%-Methode monatlich zusätzlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer an. Bei E-Fahrzeugen ist der Bruttolistenpreis entsprechend herabgesetzt (siehe S. 8).

Beispiel:

Der Bruttolistenpreis für einen Firmenwagen beträgt 30.000 €. Für die Privatnutzung setzen Sie deshalb monatlich 300 € lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt an. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 10 km. Der geldwerte Vorteil für die entsprechenden Fahrten beträgt 0,03 % aus 30.000 €, also 9 €. Diese multiplizieren Sie mit 10: Sie erhalten damit (9 € x 10 km =) 90 € als monatlichen geldwerten Vorteil. Insgesamt gehen Sie also von einem geldwerten Vorteil im Rahmen der Privatnutzung von 390 € aus.

Wählen Sie sinnvoll zwischen 0,03 % und 0,002 %

In Fällen, in denen Mitarbeiter einen Firmenwagen für wenige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, kann der pauschale Ansatz mit 0,03 % zu ungerechten Ergebnissen führen. Sie dürfen deshalb eine alternative Berechnungsmethode anwenden. Folgende Alternativen stehen zur Auswahl:

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