Bis Ende 2024 waren Sie noch auf die Schriftform, das heißt auf ein unterschriebenes Schriftstück, angewiesen, wenn Sie ein über das Meldeverfahren erteiltes Lastschriftmandat wieder beenden wollten. Seit dem 1.1.2025 ist das Prozedere für den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates erweitert. In das Datenaustauschverfahren wurde das neue Datenfeld „Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat“ integriert.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
