Aktuelles

Wie Sie das SEPA-Mandat Ihres Unternehmens nach aktuellen Vorgaben regeln

Im Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) können Sie der Einzugsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das ist empfehlenswert. Denn auf diese Weise vermeiden Sie verspätete Beitragszahlungen und Säumniszuschläge. Ab 2025 können Sie das Mandat sogar elektronisch widerrufen.

Britta Schwalm

06.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Bis Ende 2024 waren Sie noch auf die Schriftform, das heißt auf ein unterschriebenes Schriftstück, angewiesen, wenn Sie ein über das Meldeverfahren erteiltes Lastschriftmandat wieder beenden wollten. Seit dem 1.1.2025 ist das Prozedere für den Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates erweitert. In das Datenaustauschverfahren wurde das neue Datenfeld „Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat“ integriert.

ACHTUNG

Ein Widerruf ist frühestens ab dem 4. Arbeitstag nach Abgabe der Meldung möglich. Es kommt auf das Erstelldatum der Meldung an. Wenn Sie mehrere SEPA-Lastschriftmandate erteilt haben, gilt das zeitlich letzte Mandat.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz