Sonderausgabe

Wie Sie das Risiko eines Betriebsübergangs für Ihr Unternehmen verringern können

Die gesetzlichen Folgen des § 613a BGB können Sie als Arbeitgeber zwar nicht wirksam durch Vertrag aushebeln. Übernehmen Sie in größerem Umfang Produktionsmittel, Know-how oder Teile der Belegschaft, können Sie aber Ihr Haftungsrisiko verringern, wenn Sie folgende Punkte beachten.

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 1 Min Lesezeit

1. Weisen Sie Mitarbeitern andere Arbeitsorte zu

Begrenzen Sie Ihr Risiko, wenn Sie als Arbeitgeber einen Teil der Belegschaft einer anderen Firma übernehmen bzw. wieder einstellen, indem Sie diese Mitarbeiter nach Möglichkeit an verschiedenen Arbeitsorten einsetzen. So sind alte und neue Aufgabengebiete nicht identisch. Ansprüche der nicht übernommenen Arbeitnehmer aus § 613a BGB werden dann mangels Identität von Veräußerer- und Erwerberbetrieb ausscheiden.

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