Insbesondere bei Mitarbeitern in Teilzeit sollten Sie hin und wieder nachhaken, ob sie mehrere Tätigkeiten ausüben. Generell sollten Sie aber auch bei allen Mitarbeitern die Ohren offenhalten. Selbst kleine Nebentätigkeiten wie eine Putzstelle oder stundenweises Bedienen in einer Kneipe spielen eine Rolle.
Arbeitgeberpflichten
Wie Sie betriebsprüfungssicher herausfinden, ob Mitarbeiter Multijobber sind
Ob Mitarbeiter Ihres Unternehmens noch eine weitere Tätigkeit ausüben, sollten Sie in regelmäßigen Abständen und bei jeder Neueinstellung prüfen. Nehmen Sie dabei nicht nur teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unter die Lupe. Auch Einkommen aus Vollzeitstellen werden zunehmend durch Zweit- und sogar Drittbeschäftigungen aufgestockt. Wie genau Sie von Mehrfachbeschäftigung erfahren? Lesen Sie hier, welche Informationsquellen Ihnen hierfür rechtssicher zur Verfügung stehen.
Britta Schwalm
03.03.2026
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4 Min Lesezeit
