Arbeitgeberpflichten

Wie Sie betriebsprüfungssicher herausfinden, ob Mitarbeiter Multijobber sind

Ob Mitarbeiter Ihres Unternehmens noch eine weitere Tätigkeit ausüben, sollten Sie in regelmäßigen Abständen und bei jeder Neueinstellung prüfen. Nehmen Sie dabei nicht nur teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unter die Lupe. Auch Einkommen aus Vollzeitstellen werden zunehmend durch Zweit- und sogar Drittbeschäftigungen aufgestockt. Wie genau Sie von Mehrfachbeschäftigung erfahren? Lesen Sie hier, welche Informationsquellen Ihnen hierfür rechtssicher zur Verfügung stehen.

Britta Schwalm

03.03.2026 · 4 Min Lesezeit

Insbesondere bei Mitarbeitern in Teilzeit sollten Sie hin und wieder nachhaken, ob sie mehrere Tätigkeiten ausüben. Generell sollten Sie aber auch bei allen Mitarbeitern die Ohren offenhalten. Selbst kleine Nebentätigkeiten wie eine Putzstelle oder stundenweises Bedienen in einer Kneipe spielen eine Rolle.

TIPP

Im Idealfall teilt Ihnen ein Arbeitnehmer selbst mit, dass er eine zweite Beschäftigung ausübt oder aufnimmt. Aufklärung von Ihrer Seite über die Auswirkungen mehrerer Beschäftigungen, beispielsweise durch eine Rund-E-Mail, kann die Belegschaft dazu motivieren, proaktiv Auskunft zu geben. Weisen Sie darauf hin, dass es auch für die Mitarbeiter von Vorteil ist, wenn ihre Nebenbeschäftigungen bei der Entgeltabrechnung bekannt sind. Alternativ oder zustäzlich hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, eine Klausel über die Mitteilungspflicht in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. In dem Fall sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über weitere Tätigkeiten zu informieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Arbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten darf.

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