Top-Thema

Wie Sie ab 1.1.2026 betriebsprüfungssicher feststellen, ob Sie es mit einem Midijobber zu tun haben

Zum 1.1.2026 ändert sich mit der Obergrenze für Minijobs gleichzeitig die Untergrenze für Midijobs. Damit werden einige Mitarbeiter, die sich bisher mit Ihrem Entgelt im Übergangsbereich befanden, automatisch zu Minijobbern. Welche Ihrer Kollegen das betrifft, sollten Sie rechtzeitig prüfen.

Britta Schwalm

10.11.2025 · 5 Min Lesezeit

Noch bis zum 31.12.2025 befinden sich alle Teilzeitkräfte Ihres Unternehmens, die zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich verdienen, automatisch im sogenannten Übergangsbereich. Diese Beschäftigten werden auch Midijobber genannt. Ab dem 1.1.2026 trifft diese Bezeichnung auf alle Mitarbeiter zu, die zwischen 603,01 € und 2.000 € verdienen.

ACHTUNG

Beschäftigte, die aktuell und im kommenden Jahr weiterhin zwischen 556,01 € und 603,01 € monatlich verdienen, werden nach dem Jahreswechsel automatisch zu Minijobbern. Damit ändert sich die Beitragsstruktur bei diesen Mitarbeitern grundlegend.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: