Noch bis zum 31.12.2025 befinden sich alle Teilzeitkräfte Ihres Unternehmens, die zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich verdienen, automatisch im sogenannten Übergangsbereich. Diese Beschäftigten werden auch Midijobber genannt. Ab dem 1.1.2026 trifft diese Bezeichnung auf alle Mitarbeiter zu, die zwischen 603,01 € und 2.000 € verdienen.
Top-Thema
Wie Sie ab 1.1.2026 betriebsprüfungssicher feststellen, ob Sie es mit einem Midijobber zu tun haben
Zum 1.1.2026 ändert sich mit der Obergrenze für Minijobs gleichzeitig die Untergrenze für Midijobs. Damit werden einige Mitarbeiter, die sich bisher mit Ihrem Entgelt im Übergangsbereich befanden, automatisch zu Minijobbern. Welche Ihrer Kollegen das betrifft, sollten Sie rechtzeitig prüfen.
Britta Schwalm
10.11.2025
·
5 Min Lesezeit
