Bei einer Erkrankung muss Ihr Mitarbeiter sofort handeln!
Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, muss er zunächst schnell handeln. Die Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit hat Ihnen gegenüber grundsätzlich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Hierzu ist Ihr Mitarbeiter verpflichtet. Ihr Mitarbeiter kann sich also nicht viel Zeit lassen. Er sollte diese Anzeige nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsstunden oder sogar vor Arbeitsbeginn abgeben. Das bloße Absenden einer entsprechenden Erklärung reicht nicht. Idealerweise muss also die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit noch vor Dienstantritt erfolgen, damit Sie ggf. die Möglichkeit haben, Ihr Personal neu zu disponieren.
