Leserfragen

„Wie muss ich die Krankenversicherung der Aushilfen dokumentieren?“

FRAGE Seit 2022 müssen wir bei der Anmeldung der kurzfristig Beschäftigten angeben, wie diese krankenversichert sind. Können wir der mündlichen Angabe des Mitarbeiters einfach Glauben schenken? ANTWORT Nein. In § […]

Britta Schwalm

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Seit 2022 müssen wir bei der Anmeldung der kurzfristig Beschäftigten angeben, wie diese krankenversichert sind. Können wir der mündlichen Angabe des Mitarbeiters einfach Glauben schenken?

ANTWORT

Nein. In § 8 Abs. 2 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) heißt es, dass der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist. Eine mündliche Aussage genügt damit auf keinen Fall. Ein geeigneter Nachweis ist eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte.

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