Der entsprechende Antrag der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers auf Elternzeit muss den gewünschten Anfangstermin sowie den gewünschten Zeitraum innerhalb der ersten 2 Jahre enthalten. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter muss bei der Beantragung auf Fristen achten: Grundsätzlich muss Ihnen der Antrag spätestens 7 Wochen vor dem Anfangszeitpunkt der Elternzeit vorliegen.
Ansprüche & Sonderfälle
Wie Mitarbeiter die Elternzeit richtig beantragen
Voraussetzung für den Beginn der Elternzeit ist ein ordnungsgemäßer und fristgemäßer Antrag der/des Beschäftigten. Kommt dieser zu spät, ist die Elternzeit damit nicht hinfällig. Der Beginn verschiebt sich einfach entsprechend nach hinten. Lesen Sie hier, wie Sie in jedem Fall richtig reagieren.
