So lange dürfen Ihre Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen
Wenn es um die Höchstdauer der Arbeitszeit geht, lohnt sich ein Blick ins ArbZG. Dort steht, dass Ihre Mitarbeiter höchstens 8 Stunden je Werktag arbeiten dürfen, § 3 Abs. 1 ArbZG. Werktage sind dabei die Tage Montag bis Samstag. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Höchstgrenze:
