Der Betriebsrat kann an vielen Stellen mitreden
Über eines müssen Sie sich im Klaren sein, wenn es um Veränderungen im Unternehmen geht: Change-Projekte berühren an vielen Stellen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Ihres Betriebsrats. Das bedeutet, dass Ihr Betriebsrat informiert werden will, mitreden möchte und sich für die Rechte der betroffenen Mitarbeiter einsetzen wird. Vor allem wird Ihr Betriebsrat sofort darauf drängen, informiert zu werden, und zwar so früh wie möglich und entsprechend umfassend. Diese Informationsrechte hat Ihr Betriebsrat, zum Beispiel aus §§ 80 Abs. 1, 92, 90, 106, 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Oft werden im Rahmen von Change-Projekten Mitglieder des Betriebsrats in die Projektteams mit aufgenommen. Das ist ein kluger Schachzug, denn so erhält der Betriebsrat Informationen quasi von der Quelle. Er erlangt so ein besseres Verständnis für die geplanten Prozesse und kann Hintergründe erläutern. Das hat den Vorteil, dass Verhandlungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen beschleunigt werden.
