Leserfrage

„Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung mindestens sein?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

25.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden, zahlt aber trotzdem eine ordentliche Ausbildungsvergütung. Einer unserer Azubis hat kürzlich festgestellt, dass die Vergütungshöhe innerhalb seiner Berufsschulklasse sehr stark variiert. Das hat mich ein wenig überrascht und auch etwas verunsichert.
Mir drängen sich daher ein paar Fragen auf: Wonach müssen wir die Höhe unserer Vergütung ausrichten? In den letzten Jahren sind die tariflichen Vergütungen häufig erhöht worden. Sind wir als nicht tarifgebundenes Unternehmen im Zuge dieser Entwicklung verpflichtet, die Ausbildungsvergütung ebenfalls zu erhöhen?

UNSERE ANTWORT

Sie tun gut daran, Ihren Auszubildenden eine gute Ausbildungsvergütung zu zahlen. Sie sollten aber überprüfen, ob diese Vergütung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auch angemessen ist. Dem § 17 BBiG können Sie in Absatz 1 sinngemäß entnehmen:

Ausbildungsunternehmen müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Im Laufe der Ausbildung steigt die Vergütung an, das muss mindestens einmal im Jahr geschehen.

Damit drängt sich die Frage auf, wann eine Vergütung angemessen ist. Dabei gilt Folgendes:

  1. Tarifgebundene Unternehmen und nicht tarifgebundene Unternehmen, für die ein allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag gilt, müssen sich an die entsprechenden Tarife halten.

  • Falls das nicht der Fall ist, aber in Ihrer Branche ein Tarifvertrag dennoch gilt, hat er für Sie trotzdem eine gewisse Relevanz. Sie orientieren sich an den dort skizzierten Vergütungssätzen, können die Beträge aber um bis zu 20 % unterschreiten.
  • Gilt in Ihrer Branche kein Tarifvertrag, orientieren Sie sich an den Verbandsempfehlungen oder Vorgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung, die Angaben zu einer durchschnittlichen Vergütung machen. Diese können Sie ebenfalls um 20 % unterschreiten.
  • Ausbildungsvergütungen steigen überdurchschnittlich schnell

    Sie haben richtig beobachtet, dass die Löhne zurzeit schnell steigen, insbesondere auch die Ausbildungsvergütungen. Die oben skizzierten Vorgaben verlangen von Ihnen, dem auch als nicht tarifgebundenes Ausbildungsunternehmen zu folgen. Sie sollten also bei den Erhöhungen unbedingt Schritt halten und regelmäßig überprüfen, ob Sie nach wie vor mindestens 80 % der Tarifvergütung bzw. entsprechender Empfehlungen zahlen.

    Außerdem müssen Sie die geltenden Regeln zur Mindestausbildungsvergütung berücksichtigen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung jährlich veröffentlicht. Das gilt insbesondere, wenn die Ausbildungsvergütungen in Ihrer Branche grundsätzlich im niedrigen Segment liegen.



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