Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Verzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen sind, existiert ein sogenannter Schlichtungsausschuss. Seine Aufgabe ist es, dabei zu helfen, Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden beizulegen. Der Schlichtungsausschuss ist nicht für kleine Streitigkeiten vorgesehen, etwa wenn es nur um eine einzelne Arbeitsaufgabe geht. Er kommt vielmehr zum Einsatz, wenn eine Klage verhindert werden soll.
Bevor eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann, findet vor dem Schlichtungsausschuss grundsätzlich ein Schlichtungsgespräch zwischen den streitenden Parteien statt. Das ist vorgeschrieben.
