- Ist die Reise zum Einsatzort und zurück unabhängig vom Wochentag und vom genutzten Verkehrsmittel Arbeitszeit – auch für Beifahrer?
- Ist die tägliche Fahrt vom Hotel zum Einsatzort und zurück Arbeitszeit und muss als solche bezahlt werden?
- Falls ja: Wie lange dürfen unsere Mitarbeiter dann noch vor Ort, z. B. auf der Messe, arbeiten?
- Müssen sie auch am Einsatzort die gesetzlichen Pausen einhalten?
- Müssen wir für die Arbeit am Einsatzort Überstunden- und Sonntagszuschläge bezahlen?
Leserfrage
„Wie berechnen wir die Arbeitszeit bei mehrtägigen Dienstreisen und welche Zeiten müssen wir dann bezahlen?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Hildegard Gemünden
03.11.2025
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2 Min Lesezeit
