Rechtsprechung
Wie anzügliches Verhalten den Abfindungsanspruch gekündigter Mitarbeitender erhöhen kann
Wird einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin gekündigt, geht es im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht immer auch um die mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Der Versuch einer gütlichen Einigung ist sogar gesetzlich vorgesehen. Im Regelfall geht es um eine Abfindung von ungefähr einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Im besonders krassen Fällen kann aber auch eine andere Abfindung fällig werden (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 9.7.2025, 4 SLa 97/25).
