Hallo Herr Prof. Boemke, seit vielen Jahren lese ich Arbeitsrecht kompakt mit großem Interesse. Nun habe ich eine Frage und hoffe, dass Sie mir da eventuell weiterhelfen können. Ich betreibe eine kleine Versicherungsagentur. In dieser beschäftige ich seit 2018 einen Kundenberater. In einer Anlage zum Arbeitsvertrag ist insoweit geregelt worden, dass er einen Dienstwagen erhält. Diesen durfte er auch privat nutzen. Zudem ist in der Anlage aufgeführt, dass der Arbeitgeber die Dienstwagengestellung jederzeit für die Zukunft aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers widerrufen und die Herausgabe des Dienstwagens verlangen kann. Exemplarisch sind auch einige Fallgruppen für sachliche Gründe aufgeführt. Zuletzt erhielt der Arbeitnehmer als Dienstwagen einen Audi Q5 im Wert von ca. 40.000 EUR. Nachdem die vergangenen Monate nicht wirklich gut liefen und die Agentur erhebliche Verluste hatte, habe ich in Sachen Dienstwagen umgedacht. Zukünftig soll es einen Fahrzeugpool geben. Zur Privatnutzung sollten keine Dienstwagen mehr genutzt werden können. Nachdem ich nun die Dienstwagenüberlassung zum 01.01.2026 widerrufen habe, ist der Mitarbeiter – wie schon von mir erwartet – damit nicht einverstanden. Er „droht“ mir sogar mit einer Klage auf die Privatnutzung des Dienstwagens bzw. auf Ersatz des entsprechenden Wertes von 400 EUR brutto monatlich. Kann er damit erfolgreich sein?
ANTWORT:
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: