Wichtig: Melden Sie den Mitarbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern ab
Für die Abmeldung aus der ELStAM-Datenbank müssen Sie das Ausscheiden eines Mitarbeiters unverzüglich und elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorübergehend gesperrt hat. Die Abmeldung kann frühestens am Tag der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.
Bei der Abmeldung des Beschäftigten übermitteln Sie folgende Daten:
Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers
Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Datum der Beendigung des Dienstverhältnisses
das sogenannte „Referenzdatum Arbeitgeber“: Als „Referenzdatum Arbeitgeber“ tragen Sie das Referenzdatum der ursprünglichen Anmeldung bzw. das bei einem Wechsel des Datenübermittlers angegebene Referenzdatum ein. Sie erhalten über den Arbeitnehmer eine Abmeldebestätigungsliste.
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