(Werdenden) Müttern können Sie ausnahmsweise kündigen
Es ist kein Geheimnis, dass durch den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende und stillende Mütter sehr weitreichend vor Kündigungen geschützt sind. Doch wie so oft gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme!