Sonderausgabe

(Werdenden) Müttern können Sie ausnahmsweise kündigen

Es ist kein Geheimnis, dass durch den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende und stillende Mütter sehr weitreichend vor Kündigungen geschützt sind. Doch wie so oft gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme!

Burkhard Boemke

23.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau unzulässig

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