Nebenjobs für Auszubildende sind gesetzlich erlaubt
Grundsätzlich darfst Du als Auszubildender einen Nebenjob annehmen. Gegen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen darfst Du jedoch nicht verstoßen. Bist Du noch minderjährig, darfst Du maximal 8 Stunden täglich arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 40 Stunden.
