Hallo Herr Prof. Boemke, einer unserer Angestellten im Geldtransportdienst stieg gestern in seinen Firmenwagen, setzte zurück und prallte gegen einen Poller. Nachgesehen, ob hinter seinem Fahrzeug ein Hindernis stand, hatte er vorher nicht. Wir beabsichtigen nun, den Schaden in voller Höhe vom Lohn abzuziehen. Wäre das möglich?
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