Die Hürden für den Indizienbeweis sind nicht allzu hoch. Es genügt bereits eine Stellenausschreibung oder Bemerkung im Vorstellungsgespräch, die den Eindruck erweckt, dass Sie sich im Einstellungsverfahren von Verbotsmerkmalen leiten lassen. Diskriminierungsindizien sind damit die „schärfste Waffe“ abgelehnter Bewerber, um von Ihnen eine Entschädigung fordern zu können. Gelingt es dagegen einem AGG-Kläger nicht, solche Indizien anzuführen, gehen Entschädigungsforderungen regelmäßig ins Leere.
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