Arbeitsrecht

Wer den Datenschutz verletzt, riskiert sein Betriebsratsamt

Datenschutzverstöße Ihrer Mitarbeiter können für Sie als Arbeitgeber teuer werden. Sie brauchen solche Verstöße deshalb auch nicht von Mitgliedern des Betriebsrats hinzunehmen (LAG Hessen, 10.3.2025, 16 TaBV 109/24).
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.

Hildegard Gemünden

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Betriebliche E-Mails an die private E-Mail-Adresse weitergeleitet

Ein Betriebsratsvorsitzender hatte bereits eine Abmahnung erhalten, weil er betriebliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet hatte. Dennoch änderte er sein Verhalten nicht. Nachdem er eine vollständige Personalliste einschließlich Gehaltsdaten weitergeleitet hatte, beantragte der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat gemäß § 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsratsvorsitzende hielt dies nicht für gerechtfertigt. Er habe die Liste aus Zeitgründen und wegen eines größeren Bildschirms zu Hause bearbeiten müssen. Außerdem sei sein häuslicher PC geschützt.

§  Das Urteil: Ausschluss aus Betriebsrat

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: