Kündigung in der Ausbildung

Wenn es gar nicht mehr anders geht: Kündigen Sie dem Auszubildenden rechtssicher

Aus gutem Grund liegen die Hürden für die Kündigung eines Auszubildenden sehr hoch. Betrachten Sie eine Kündigung als letztes Mittel, das möglichst vermieden werden sollte. Vielleicht haben Sie aber auch schon einmal erlebt, dass am Ende doch eine Trennung, mit der der Azubi nicht einverstanden ist, notwendig wird. Dann ist es umso wichtiger, rechtssicher zu agieren.

Martin Glania

28.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Es gibt die Kündigungen, die ausgesprochen weh tun, weil Sie das Ausbildungsverhältnis eigentlich gerne fortgesetzt hätten. Und es gibt diejenigen, die Sie und oft auch zahlreiche andere Kollegen erleichtert aufatmen lassen. Was in beiden Fällen gleich ist: Sie müssen die Rechtsgrundlagen bei der Kündigung Auszubildender beachten. Diese entnehmen Sie dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ziemlich unkompliziert: die Kündigung in der Probezeit

Aus § 22 (1) BBiG geht hervor, welche Kündigungsregelungen für die Probezeit gelten. Dort steht sinngemäß:

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