Der Fall, der dem Gerichtsurteil zugrunde liegt, ereignete sich bei einem großen deutschen Sportartikelhersteller. Bei diesem wird in erheblichem Umfang mobil gearbeitet und die zuständige Gewerkschaft wollte Zugang zu diesen Mitarbeitern. Sie fragte daher nach sämtlichen betrieblichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber wollte die E-Mail-Adressen aber nicht herausgeben und die Angelegenheit landete vor Gericht. Der Fall ging durch alle Instanzen, sodass nunmehr ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.