Rechtliche Fragen und Urteile

Wenn die gekündigte Auszubildende bereits schwanger war

Schwangeren Mitarbeiterinnen und Auszubildenden kann nicht bzw. nur im äußersten Ausnahmefall gekündigt werden. Das gilt auch in der Probezeit. Wird einer Auszubildenden dennoch gekündigt, etwa weil der Betrieb von der Schwangerschaft nichts wusste, würde eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein. Bemerkenswert: Unter bestimmten Umständen darf sie sogar die Klagefrist überschreiten.

Martin Glania

30.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Wird Ihnen nach der Kündigung einer Auszubildenden mit ärztlicher Bescheinigung mitgeteilt, dass die Auszubildende zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, dann müssen Sie mit einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage rechnen.

Neu ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass die Auszubildende sich unter bestimmten Umständen nicht einmal an die 3-wöchige Klagefrist halten muss (BAG, Urteil vom 03.04.2025, Az. 2 AZR 156/24). Diese besagt, dass die Kündigungsschutzklage spätestens 3 Wochen nach der Kündigung erfolgen muss.

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