Aufhebungsvertrag/Anfechtung, Rücktritt und Co.

Wenn der Mitarbeiter später einen Rückzieher vom Aufhebungsvertrag machen möchte

Es passiert immer wieder: Ein Mitarbeiter unterzeichnet nach Verhandlungen eine Aufhebungsvereinbarungen, doch bereits kurze Zeit später bereut er seine Entscheidung. Jetzt möchte er gern alles wieder rückgängig machen. So einfach ist es aber nicht

Michael T. Sobik

13.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Warum Aufhebungsverträge manchmal angefochten werden

Meist sind es Arbeitnehmer, die meinen, dass sie einen bereits geschlossenen Aufhebungsvertrag einfach anfechten und so wieder rückgängig machen könnten. Auch Sie können eine solche Anfechtung aussprechen. Aber ganz so einfach ist es nicht, da hier sehr strenge Voraussetzungen gelten. Denn grundsätzlich gilt: Ein einmal geschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn er harte Folgen wie etwa die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit sich bringt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz