Warum Aufhebungsverträge manchmal angefochten werden
Meist sind es Arbeitnehmer, die meinen, dass sie einen bereits geschlossenen Aufhebungsvertrag einfach anfechten und so wieder rückgängig machen könnten. Auch Sie können eine solche Anfechtung aussprechen. Aber ganz so einfach ist es nicht, da hier sehr strenge Voraussetzungen gelten. Denn grundsätzlich gilt: Ein einmal geschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn er harte Folgen wie etwa die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit sich bringt.
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