Verlangt der Azubi ein Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, dann erstellen Sie ihm ein qualifiziertes Zeugnis. Was er sich allerdings nicht wünschen kann: eine gute Bewertung. Die hängt selbstredend von seinen tatsächlichen Leistungen und seinem Verhalten während der Ausbildung ab.
Einmal mehr hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer oder Auszubildender belegen muss, dass er die von ihm gewünschte Beurteilung seiner Leistung tatsächlich verdient hat. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer lediglich eine durchschnittliche Leistung bescheinigt bekommen. Seiner Ansicht nach war das nicht in Ordnung.
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