Rechtliche Fragen und Urteile

Wenn der Azubi mit seinem Ausbildungszeugnis nicht einverstanden ist

Jeder Azubi, der bei Ihnen – mit oder ohne Abschluss – tätig war, hat das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Darin bescheinigen Sie ihm bestimmte Tätigkeiten und auf Wunsch des Azubis beurteilen Sie Leistung und Verhalten. Was aber, wenn die Bewertung aus Sicht des Auszubildenden zu schlecht ausfällt? Erfahren Sie, wie Sie in dieser heiklen Situation am besten vorgehen.

Martin Glania

23.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Verlangt der Azubi ein Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, dann erstellen Sie ihm ein qualifiziertes Zeugnis. Was er sich allerdings nicht wünschen kann: eine gute Bewertung. Die hängt selbstredend von seinen tatsächlichen Leistungen und seinem Verhalten während der Ausbildung ab.

Einmal mehr hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer oder Auszubildender belegen muss, dass er die von ihm gewünschte Beurteilung seiner Leistung tatsächlich verdient hat. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer lediglich eine durchschnittliche Leistung bescheinigt bekommen. Seiner Ansicht nach war das nicht in Ordnung.

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