Rechtliche Fragen und Urteile

Wenn das Verbot privater Nutzung von Handys & Co. richtig danebengeht – das machen Sie besser

Was Sie Ihren Auszubildenden am Arbeitsplatz konkret verbieten und erlauben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich rate ich dazu, dabei großzügig zu agieren. Allerdings gibt es gute Gründe, bei der Privatnutzung technischer Geräte Grenzen zu setzen. Denken Sie etwa an den Datenschutz und auch an die Arbeitssicherheit. Und nehmen Sie sich kein Beispiel an allzu oberflächlicher Handhabung. Schließlich gibt es zahlreiche Fehlerquellen. In dem hier analysierten Fall sind es insgesamt 5.

Martin Glania

13.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Da eine Arbeitnehmerin angeblich gegen die Vorgaben ihres Arbeitgebers zum Thema Privatnutzung verstoßen hatte, wurde ihr gekündigt. Sie klagte dagegen und bekam auf allen Ebenen recht. Der Fall zeigt, dass Verbote klar geregelt und unmissverständlich formuliert werden müssen.

Folgendes war passiert: Ein Arbeitgeber untersagte allen seinen Mitarbeitern die Nutzung ihrer Smartphones und anderer privater Endgeräte am Arbeitsplatz. Ausnahmen waren nur in familiären Notfällen und in der Pause möglich. So wurde es im Arbeitsvertrag formuliert und so kann es auch in Ausbildungsverträge eingebunden werden.

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