Da eine Arbeitnehmerin angeblich gegen die Vorgaben ihres Arbeitgebers zum Thema Privatnutzung verstoßen hatte, wurde ihr gekündigt. Sie klagte dagegen und bekam auf allen Ebenen recht. Der Fall zeigt, dass Verbote klar geregelt und unmissverständlich formuliert werden müssen.
Folgendes war passiert: Ein Arbeitgeber untersagte allen seinen Mitarbeitern die Nutzung ihrer Smartphones und anderer privater Endgeräte am Arbeitsplatz. Ausnahmen waren nur in familiären Notfällen und in der Pause möglich. So wurde es im Arbeitsvertrag formuliert und so kann es auch in Ausbildungsverträge eingebunden werden.