(Un-) zulässige Zeugnisinhalte

Welche Wahrheiten Sie im Zeugnis (nicht) erwähnen dürfen

Es ist praktisch ausgeschlossen, in einem qualifizierten Arbeitszeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten. Das Zeugnis muss nämlich nicht nur wahr, sondern auch wohlwollend sein. Hier verlangen die Arbeitsgerichte von Ihnen oft einen regelrechten Spagat, um die Wahrheit wohlwollend hinzubiegen.

Burkhard Boemke

19.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Wichtigster Grundsatz der Zeugniserstellung ist die Wahrheitspflicht, denn ohne diese wären Arbeitszeugnisse wertlos. Künftige Arbeitgeber sollen aus dem Zeugnis einen richtigen Eindruck gewinnen können. Das ist der Fall, wenn es

  • den Tatsachen entspricht,
  • den Mitarbeiter objektiv, differenziert und individuell beurteilt,
  • vollständig ist, d. h. es keine Auslassungen enthält, wenn der Leser eine positive Hervorhebung erwartet, und
  • so formuliert ist, dass es die Empfänger richtig verstehen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung