Wichtigster Grundsatz der Zeugniserstellung ist die Wahrheitspflicht, denn ohne diese wären Arbeitszeugnisse wertlos. Künftige Arbeitgeber sollen aus dem Zeugnis einen richtigen Eindruck gewinnen können. Das ist der Fall, wenn es
- den Tatsachen entspricht,
- den Mitarbeiter objektiv, differenziert und individuell beurteilt,
- vollständig ist, d. h. es keine Auslassungen enthält, wenn der Leser eine positive Hervorhebung erwartet, und
- so formuliert ist, dass es die Empfänger richtig verstehen.
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