Sonderausgabe

Welche Ruhe- und Erholungsphasen Sie Ihren Arbeitnehmern gewähren müssen

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Ihre Mitarbeiter auch zwingende Ruhe- und Pausenzeiten vor. Doch nicht jede Arbeitsunterbrechung gilt auch gleich als gesetzliche Pause, und auch bei den Ruhephasen zwischen zwei Arbeitstagen lauern rechtliche Fallstricke für Sie.

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Pausen verordnet das Arbeitszeitgesetz

Wie lange Ihre Arbeitnehmer ohne Ruhepause arbeiten dürfen, ist zwingend vorgeschrieben (§ 4 ArbZG). Danach gelten folgende Mindestpausenzeiten:

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