Welche Ruhe- und Erholungsphasen Sie Ihren Arbeitnehmern gewähren müssen
Das Arbeitszeitgesetz sieht für Ihre Mitarbeiter auch zwingende Ruhe- und Pausenzeiten vor. Doch nicht jede Arbeitsunterbrechung gilt auch gleich als gesetzliche Pause, und auch bei den Ruhephasen zwischen zwei Arbeitstagen lauern rechtliche Fallstricke für Sie.