Sonderausgabe

Welche Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für Sie noch wichtig sind

Neben dem Übergang der Arbeitsverhältnisse sowie den Einschränkungen des Kündigungsrechts ordnet das Gesetz noch weitere zwingende Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs an, denen sich weder der Veräußerer noch der Betriebserwerber entziehen können. So erweitert das Gesetz etwa auch die Haftung für die Ansprüche der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer.

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Neben dem Übergang der Arbeitsverhältnisse sowie den Einschränkungen des Kündigungsrechts ordnet das Gesetz noch weitere zwingende Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs an, denen sich weder der Veräußerer noch der Betriebserwerber entziehen können. So erweitert das Gesetz etwa auch die Haftung für die Ansprüche der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer.

Erwerber haftet auch für „Alt-Verbindlichkeiten“

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