Welche gesetzlichen Grenzen zur Dauer der Arbeitszeit gelten
Anders als häufig angenommen, regelt das ArbZG nicht die zu vergütende Arbeitszeit, sondern soll ausschließlich vor Überforderung und gesundheitlichen Nachteilen schützen. Der Gesetzgeber hat deshalb zahlreiche Beschränkungen festgelegt, etwa wie lange Sie Ihre
Mitarbeiter beschäftigen dürfen, bevor diese ruhen oder eine Pause einlegen müssen.
Eine erste wichtige Grenze, welche Sie als Arbeitgeber beachten müssen, ist die tägliche Höchstarbeitszeit Ihrer Mitarbeiter. Je Werktag dürfen Arbeitnehmer nämlich grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Da der Begriff „Werktag“ auch den Samstag einbezieht, ist also eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zulässig.
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