Sonderausgabe

Welche Flüchtlinge Sie (nicht) beschäftigen dürfen

Abhängig vom individuellen Aufenthaltsstatus gelten dann folgende Beschäftigungsmöglichkeiten und -vorausetzungen.

Burkhard Boemke

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Anerkannte Flüchtlinge können Sie einstellen

Migranten mit einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis aus anerkannten völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen dürfen jede Beschäftigung annehmen. Es besteht ein uneingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Anerkannte Flüchtlinge können Sie sofort einstellen. Sie sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.

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