Anerkannte Flüchtlinge können Sie einstellen
Migranten mit einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis aus anerkannten völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen dürfen jede Beschäftigung annehmen. Es besteht ein uneingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Anerkannte Flüchtlinge können Sie sofort einstellen. Sie sind deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.
