Sonderausgabe

Welche Beschäftigungsverhältnisse (nicht) übergehen

Die wichtigste Rechtsfolge eines Betriebsübergangs ist der Übergang der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter. Das heißt: Als Erwerber treten Sie in die Rechte und Pflichten dieser Arbeitsverhältnisse ein. Umso wichtiger also zu wissen, für welche Beschäftigten Sie durch den Übergang tatsächlich neuer Arbeitgeber werden.

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Beim Erwerb eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse folgender Mitarbeiter auf den Betriebserwerber über:

  • sämtliche Arbeiter und Angestellte,
  • Azubis und Aushilfskräfte sowie auch
  • leitende Angestellte (nicht aber Geschäftsführer!).

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