Welche Beschäftigungsverhältnisse (nicht) übergehen
Die wichtigste Rechtsfolge eines Betriebsübergangs ist der Übergang der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter. Das heißt: Als Erwerber treten Sie in die Rechte und Pflichten dieser Arbeitsverhältnisse ein. Umso wichtiger also zu wissen, für welche Beschäftigten Sie durch den Übergang tatsächlich neuer Arbeitgeber werden.