Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung
Manche Mitarbeiter glauben zwar, am Ende eines längeren Beschäftigungsverhältnisses hätten sie grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung. Doch diese Annahme ist falsch. Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht, Abfindungen zu zahlen. Die Abfindung ist in der Regel das Ergebnis Ihrer Verhandlung mit dem Mitarbeiter bzw. – wenn Sie in größerem Umfang Personal abbauen – mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden).
