- dass die Sonderzahlung für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall hat, um ein Zwölftel gekürzt wird und
- dass Mitarbeiter die Sonderzahlung am Ende des Arbeitsverhältnisses zurückzahlen müssen, wenn sie vor dem 1. April des Folgejahres auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden ausscheiden.
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Weihnachtsgeld 2025: BAG erhöht die Hürden für Stichtagsregelungen und Rückforderungen
Erhalten Ihre Mitarbeiter mit dem Novembergehalt eine Jahressonderzahlung, z. B. Weihnachtsgeld? Dann ärgern Sie sich vermutlich über Mitarbeiter, die kurz vor oder nach der Auszahlung kündigen. Trotzdem können Sie nicht ohne Weiteres die Zahlung verweigern oder eine Rückzahlung verlangen. Rückzahlungsvereinbarungen können Ihre Position zwar verbessern. Aber auch sie
sind nicht in jedem Fall wirksam (Bundesarbeitsgericht (BAG), 2.7.2025, 10 AZR 162/24).
Hildegard Gemünden
03.11.2025
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4 Min Lesezeit
