Sonderausgabe

Wechselnde Einsatzorte: Für Arbeitsweg gibt’s keinen Lohn

Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle ist regelmäßig Sache des Arbeitnehmers. Es liegt keine vergütungspflichtigte Arbeitszeit vor. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer in wechselnden Betriebsstätten eingesetzt wird, wie folgender Fall zeigt:

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war als Monteur bei einem Unternehmen beschäftigt, welches sich auf den Austausch von Autoscheiben spezialisiert hat und bundesweit zahlreiche Filialen betreibt. Dabei wurde der Mitarbeiter als sog. Springer in verschiedenen Filialen im Großraum Köln eingesetzt.

Für die tägliche Fahrt zwischen seiner Wohnung und der jeweiligen Einsatzfiliale wurde dem Mitarbeiter ein Dienstwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Die Wegezeiten vergütete der Arbeitgeber nach der bestehenden betrieblichen Regelung nur soweit An- oder Rückfahrt jeweils 30 Minuten überschritten haben. Damit wollte sich der Monteur nicht abfinden. Er forderte, die Fahrzeiten vollständig als Arbeitszeit zu vergüten und erhob Klage.

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