Sonderausgabe

Was zur Arbeitszeit zählt – und was nicht!

Die tägliche Arbeitszeit ist immer wieder ein heiß umkämpfter Streitpunkt in der Praxis. Wie lange muss gearbeitet werden, was zählt eigentlich als Arbeitszeit, wann dürfen Ruhepausen gemacht werden oder wie sieht es mit Umkleidezeiten aus? Hier prallen gegensätzliche Interessenlagen aufeinander.

Michael T. Sobik

09.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Wie Arbeitszeit definiert wird

Eigentlich klingt es ganz einfach: Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit Ihres Mitarbeiters, allerdings ohne die Ruhepausen. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 2 Abs. 1 vor. Die Arbeitszeit umfasst neben der echten Vollarbeitszeit, also der Zeit, in der Ihr Mitarbeiter für Sie aktiv seine Arbeitspflichten erfüllt, auch die Zeiten, in denen Ihr Mitarbeiter Ihren Kunden zur Verfügung steht, also sich arbeitsbereit hält, ohne Arbeit zu leisten.

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