Wie Arbeitszeit definiert wird
Eigentlich klingt es ganz einfach: Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit Ihres Mitarbeiters, allerdings ohne die Ruhepausen. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 2 Abs. 1 vor. Die Arbeitszeit umfasst neben der echten Vollarbeitszeit, also der Zeit, in der Ihr Mitarbeiter für Sie aktiv seine Arbeitspflichten erfüllt, auch die Zeiten, in denen Ihr Mitarbeiter Ihren Kunden zur Verfügung steht, also sich arbeitsbereit hält, ohne Arbeit zu leisten.
