Wann Arbeitsbereitschaft vorliegt
Die Arbeitsbereitschaft oder auch Dienstbereitschaft Ihrer Mitarbeiter gehört zur Arbeitszeit. Von Arbeitsbereitschaft wird immer dann gesprochen, wenn Ihre Mitarbeiter während der regelmäßigen Arbeitszeit keine volle, ihre gesamte Aufmerksamkeit beanspruchende Tätigkeit durchführen müssen. Die Rechtsprechung bezeichnet die Arbeitsbereitschaft als „die Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“.
