Sonderausgabe

Was zur Arbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdiensten gilt

Viele Betriebe arbeiten mit Arbeitsbereitschaften oder Bereitschaftsdiensten. Hierzu sollten Sie wissen, wie es um die Arbeitszeiten und Vergütung bestellt ist.

Michael T. Sobik

09.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Wann Arbeitsbereitschaft vorliegt

Die Arbeitsbereitschaft oder auch Dienstbereitschaft Ihrer Mitarbeiter gehört zur Arbeitszeit. Von Arbeitsbereitschaft wird immer dann gesprochen, wenn Ihre Mitarbeiter während der regelmäßigen Arbeitszeit keine volle, ihre gesamte Aufmerksamkeit beanspruchende Tätigkeit durchführen müssen. Die Rechtsprechung bezeichnet die Arbeitsbereitschaft als „die Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“.

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