Leserfrage
„Was wird aus der Probezeit, wenn eine neue Mitarbeiterin wegen Schwangerschaft monatelang nicht arbeitet?“
FRAGE: Eine Mitarbeiterin, die erst am 1.11. bei uns angefangen hat, ist schwanger. Sie hat wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nur 3 Monate gearbeitet. Ob sie nach der Entbindung unmittelbar in […]
Hildegard Gemünden
11.03.2025
·
1 Min Lesezeit
FRAGE:
Eine Mitarbeiterin, die erst am 1.11. bei uns angefangen hat, ist schwanger. Sie hat wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nur 3 Monate gearbeitet. Ob sie nach der Entbindung unmittelbar in Elternzeit geht, wissen wir noch nicht. Können wir die Probezeit der Mitarbeiterin bei ihrer Rückkehr nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit fortsetzen? Dürfen wir ihr ggf. kündigen?
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