Wenn Sie einen Auszubildenden übernehmen
Der Fall des Azubis, der bei Ihnen direkt nach der Ausbildung eine andere Beschäftigung aufnimmt, ist für Sie in dieser Frage leichter zu handhaben. Nach aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind beide Rechtsverhältnisse (Ausbildung und anschließendes Arbeitsverhältnis) in diesem Fall rechtlich als Einheit anzusehen.
Konkret bedeutet das: Der im Ausbildungsverhältnis nicht gewährte Jahresurlaub wird im anschließenden Arbeitsverhältnis genommen.
Wenn Sie einen Auszubildenden nicht übernehmen
Prüfen Sie, ob es nicht doch die Möglichkeit gibt, dass der Azubi seinen Urlaub noch nehmen kann – auch im Hinblick auf seine Abschlussprüfung wäre das von Vorteil. Dann hätte Ihr Azubi auf jeden Fall genügend Zeit, sich in Ruhe vorzubereiten. Ist das nicht der Fall, gelten Sie den Urlaub finanziell ab. Berücksichtigen Sie dabei den gesamten Jahresurlaub (im Sinne der oben gemachten Ausführungen).
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