Leserfrage

„Was tun, wenn zum Ende der Ausbildung noch Anspruch auf Urlaub besteht?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

23.05.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ich habe 2 Auszubildende, bei denen die Ausbildung aller Voraussicht nach im Juli enden wird. Beide haben zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch Resturlaub. Den einen wollen wir übernehmen, den anderen nicht.
Vermutlich müssen wir mit dem Resturlaub dann unterschiedlich verfahren, denn nur einer der Auszubildenden kann ja den zustehenden Urlaub bei uns im neuen Beschäftigungsverhältnis noch nehmen. Der andere hat hierzu nicht mehr die Möglichkeit. Müssen wir den Urlaub dann ausbezahlen?

UNSERE ANTWORT

In der Tat behandeln Sie diese beiden Azubis völlig unterschiedlich. Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. Vorab eines: Endet die Ausbildung nach dem 30.06., dann hat ein Auszubildender den Anspruch auf den gesamten ihm für das Jahr zustehenden Urlaub. Es erfolgt dann keine monatsweise Abrechnung.

Wenn Sie einen Auszubildenden übernehmen

Der Fall des Azubis, der bei Ihnen direkt nach der Ausbildung eine andere Beschäftigung aufnimmt, ist für Sie in dieser Frage leichter zu handhaben. Nach aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind beide Rechtsverhältnisse (Ausbildung und anschließendes Arbeitsverhältnis) in diesem Fall rechtlich als Einheit anzusehen.

Konkret bedeutet das: Der im Ausbildungsverhältnis nicht gewährte Jahresurlaub wird im anschließenden Arbeitsverhältnis genommen.

Wenn Sie einen Auszubildenden nicht übernehmen

Prüfen Sie, ob es nicht doch die Möglichkeit gibt, dass der Azubi seinen Urlaub noch nehmen kann – auch im Hinblick auf seine Abschlussprüfung wäre das von Vorteil. Dann hätte Ihr Azubi auf jeden Fall genügend Zeit, sich in Ruhe vorzubereiten. Ist das nicht der Fall, gelten Sie den Urlaub finanziell ab. Berücksichtigen Sie dabei den gesamten Jahresurlaub (im Sinne der oben gemachten Ausführungen).





Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
  • 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
  • aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe