Kündigung

Was Sie über den Abbau von Hierarchieebenen wissen sollten

Die Entwicklungen in der Arbeitswelt sind derzeit nicht eindeutig zu erkennen. Einerseits klagen Unternehmen über fehlende Fachkräfte, andererseits wird Personal abgebaut. Immer mehr Unternehmen setzen auf flache Hierarchien, agile Strukturen und schlanke Entscheidungswege. Was für die Effizienz und Innovationskraft eines Unternehmens förderlich sein kann, sorgt bei Führungskräften der mittleren Ebene nicht selten für Verunsicherung. Wenn Hierarchieebenen abgebaut werden, stellt sich die Frage: Wer bleibt übrig? Und wie kann ich mich schützen? Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen eine betriebsbedingte Kündigung in solchen Fällen zulässig ist – und wann nicht.

Heiko Klages

20.01.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Grenzen unternehmerischer Entscheidung

Grundsätzlich steht es einem Unternehmen frei, seine Organisationsstruktur zu ändern. Der Abbau einer Hierarchieebene ist eine unternehmerische Entscheidung, die gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft wird. Allerdings: Diese Entscheidung allein rechtfertigt noch keine Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) setzt enge Grenzen. Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn „dringende betriebliche Erfordernisse“ vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Doch was bedeutet das konkret? Hier kommt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ins Spiel.

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